1398 setzte Burggraf Johann III. von Nürnberg in Weißenstadt ein eigenes Zeidelgericht ein, zuständig für das ganze Fichtelgebirge.
Wer in den burggräflichen Wäldern zeideln wollte, musste dort zuerst eine Zeidelweide pachten. Diese Weiden wurden als Lehen vergeben, konnten vererbt und verkauft werden, und als Abgabe war meist Honig fällig.
Das Gericht wachte streng über die Bienen. Wer einen Bienenstock aufbrach, wurde behandelt wie ein Kirchenräuber. Den Vorsitz führte der Forstmeister, die Beisitzer wählte man aus den Reihen der Zeidler selbst. Das Gericht tagte bis ins 16. Jahrhundert, nach Angaben der Heimatpflege bis 1571.